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   BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89   

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https://dejure.org/1989,16051
BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89 (https://dejure.org/1989,16051)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1989 - 7 B 134.89 (https://dejure.org/1989,16051)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 7 B 134.89 (https://dejure.org/1989,16051)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die verwaltungsrechtliche Durchsetzbarkeit einer Namensänderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.10.1980 - 7 C 21.78

    Namensänderung - Unrichtige Schreibweise von Umlauten - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89
    Deshalb stellt es sich mit dieser Äußerung gerade nicht, wie die Beschwerde annimmt, in Gegensatz zu dem Senatsurteil vom 1. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 21.78 -, das entsprechend der ständigen Rechtsprechung zum wichtigen Grund für eine Namensänderung von der Unterschiedlichkeit der Intensität der öffentlichen Interessen spricht.
  • BVerwG, 17.03.1987 - 7 B 42.87

    Namensänderung - Soziale Ordnungsfunktion des Namens

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89
    Daher hat es sich entgegen der Beschwerde nicht in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 5. September 1985 - BVerwG 7 C 2.84 - und zu dem Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - BVerwG 7 B 42.87 - gesetzt, wonach die Abstammungsfunktion des Namens als abwägungsrelevanter Faktor zu beachten ist.
  • BVerwG, 02.10.1970 - VII C 2.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89
    Schließlich wird in dem Berufungsurteil auch kein Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, daß eine nach der Verkehrsauffassung verständliche und begründete seelische Belastung entgegen dem - von der Beschwerde bezeichneten - Senatsurteil vom 2. Oktober 1970 - BVerwG 7 C 2.68 - nicht als wichtiger Grund im Sinne von § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen anzuerkennen sei.
  • BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 2.84

    Scheineheliches Kind - Schutzwürdiges Interesse - Familienname - Geburtsname der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89
    Daher hat es sich entgegen der Beschwerde nicht in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 5. September 1985 - BVerwG 7 C 2.84 - und zu dem Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - BVerwG 7 B 42.87 - gesetzt, wonach die Abstammungsfunktion des Namens als abwägungsrelevanter Faktor zu beachten ist.
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89
    So kann auch keine Rede davon sein, daß das Oberverwaltungsgericht in einer schwierigen und umstrittenen medizinischen - hier psychologischen - Spezialfrage im Widerspruch zu der Ansicht eines qualifizierten Sachverständigen entschieden hätte, wie es in der von der Beschwerde zitierten Sache (Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 47.72 -) der Fall gewesen ist.
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